Kreisjägerschaft NORDFRIESLAND e.V.

Meer als Jagd

KREISJÄGERMEISTER

Kreisjägermeister

Thomas Carstensen

Thomas Carstensen

Position Kreisjägermeister

Kontaktdaten kreisjaegermeister@kjs-nf.de

Manfred Uekermann

Manfred Uekermann

Position stellv. Kreisjägermeister

Bei den unteren Jagdbehörden der Kreise werden Kreisjägermeister bestellt, welche die Behörde in allen jagdlichen Fragen beraten. Gewählt wird der Kreisjägermeister für die Dauer von fünf Jahren von den Jägerinnen und Jägern im Kreisgebiet. Er ist ehrenamtlich tätig, muss jagdlich erfahren (jagdpachtfähig) sein und im Kreisgebiet wohnen.

Er ist zudem Vorsitzender des Jagdbeirates beim Kreis Nordfriesland. Zu seinen Aufgaben gehört der Vorsitz der Prüfungskommission für die Jägerprüfung. Der Kreisjägermeister gehört dem Vorstand der Kreisjägerschaft an und hält so die Verbindung zwischen der in der Kreisjägerschaft organisierten Jägerschaft und dem behördlichen Jagd- und Naturschutz. Landesweit gehören alle Kreisjägermeister zum erweiterten Präsidium des Landesjagdverbandes.


Der Kreisjägermeister informiert


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10.09.2020

ASP - Der Kreisjägermeister bittet um unbedingte Beachtung!

„Mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest sind in Brandenburg weitreichende Konsequenzen und Einschränkungen verbunden. Um einen Seucheneintrag nach Schleswig-Holstein zu verhindern, sind alle Jägerinnen und Jäger gefragt, verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen. Vor diesem Hintergrund bittet das MELUND die Jägerinnen und Jäger erneut, vor dem Antritt einer Jagdreise die Notwendigkeit zu hinterfragen und in jedem Fall von Jagdreisen in die Restriktionsgebiete abzusehen. Das MELUND weist darauf hin, dass aus sämtlichen Restriktionsgebieten (auch der Pufferzone) in Brandenburg kein Schwarzwild verbracht werden darf. Es handelt sich um vorläufig abgegrenzte Restriktionsgebiete, in denen die Fallwildsuche weiterläuft, um die bisherigen Gebietsabgrenzungen zu bestätigen. In dem gefährdeten Gebiet wurde eine umfängliche Jagdruhe angeordnet, in der Pufferzone sind momentan nur die Einzeljagd und Erntejagden erlaubt. Es wird empfohlen, kein Schwarzwild aus Brandenburg ohne vorherige Untersuchung einer Probe auf ASP (und Trichinen) vor Ort nach Schleswig-Holstein zu verbringen. Zerwirkreste und Schwarten sollten unbedingt in Brandenburg verbleiben. Wenn dies nicht möglich ist, sollten diese auf Sammelplätzen in Schleswig-Holstein entsorgt werden. Sie dürfen wie alle revierfremden Reste auf keinen Fall in Revieren in Schleswig-Holstein ausgebracht werden. Die im Revier getragene Kleidung sollte nach Rückkehr gewaschen und Schuhe sowie Gerätschaften gründlich gereinigt werden.“



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