KREISJÄGERMEISTER
Bei den unteren Jagdbehörden der Kreise werden Kreisjägermeister bestellt, welche die Behörde in allen jagdlichen Fragen beraten. Gewählt wird der Kreisjägermeister für die Dauer von fünf Jahren von den Jägerinnen und Jägern im Kreisgebiet. Er ist ehrenamtlich tätig, muss jagdlich erfahren (jagdpachtfähig) sein und im Kreisgebiet wohnen.
Er ist zudem Vorsitzender des Jagdbeirates beim Kreis Nordfriesland. Zu seinen Aufgaben gehört der Vorsitz der Prüfungskommission für die Jägerprüfung. Der Kreisjägermeister gehört dem Vorstand der Kreisjägerschaft an und hält so die Verbindung zwischen der in der Kreisjägerschaft organisierten Jägerschaft und dem behördlichen Jagd- und Naturschutz. Landesweit gehören alle Kreisjägermeister zum erweiterten Präsidium des Landesjagdverbandes.