WOLF
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18.11.2019
Wolf GW924m in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen – Allgemeinverfügung zur Entnahme wird außer Kraft gesetzt
KIEL. Der Wolf GW924m, der innerhalb eines festgelegten Entnahmegebietes in den
Kreisen Pinneberg, Steinburg und Segeberg im Rahmen einer Allgemeinverfügung von
registrierten Jagdausübungsberichtigten geschossen werden darf, hält sich derzeit sehr
wahrscheinlich nicht mehr im Entnahmegebiet auf. Eine DNA-Probe hat am 15. November
bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-
Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-
Analyse nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden.
„GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten
weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Wir stehen in engem
Austausch mit den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern und werden seine weiteren
Bewegungen so genau wie möglich nachverfolgen.“ Das spezielle Verhalten von GW924m,
der immer wieder auch Herdenschutzzäune überwindet, sei eine große Herausforderung für
die Nutztierhalterinnen und -halter sowie für das Wolfsmanagement.
Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m soll zum nächstmöglichen
Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt
werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt sie formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten
werden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die
Bemühungen zur Entnahme von GW924m einstellen sollten.
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