Kreisjägerschaft NORDFRIESLAND e.V.

Meer als Jagd

SCHWARZWILD


Präventionsmaßnahmen umsetzen

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein ruft vor dem Hintergrund des Anfang Juli vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in Brandenburg und erstmalig auch in Niedersachsen Jägerinnen und Jäger zu besonderer Vorsicht auf. Neben Mecklenburg-Vorpommern ist damit ein weiteres direkt an Schleswig-Holstein angrenzendes Bundesland von einem ASP-Ausbruch betroffen. Wie das Virus in die Schweinehaltungen gelangen konnte, ist bisher unklar. Die Virusübertragung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über mit Blut oder nach Kontakt mit infizierten Kadavern kontaminierte Gegenstände, Futter sowie über erregerhaltige Lebensmittel wie Wurst oder Fleischerzeugnisse erfolgen.

 

Freiwillige Entsorgung von Fallwild und Aufbruch von Schwarzwild 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass der Container zur freiwilligen Entsorgung von gefallenem Schwarzwild sowie Aufbruch von Schwarzwild am Standort Bauhof Husum ab sofort zur Nutzung bereitsteht.
Gemäß Vereinbarung können dort ganze Tierkörper oder Teile von gefallenem Schwarzwild sowie Aufbruch von erlegtem Schwarzwild entsorgt werden.

Die Entsorgung erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten des
Bauhofs in Husum, Siemensstr. 21.; 
montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Telefon-Nummer 0 48 41 / 77 30 61).

Vor Ort steht sowohl Schutzkleidung als auch Desinfektionsmittel zur Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus ist vor Ort eine Gelegenheit zur Reinigung von Behältnissen sowie zur Selbstreinigung gegeben. Sollten hierzu Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter des Bauhofs. Vor Ort müssen zu jeder Anlieferung die Kontaktdaten hinterlegt werden. Im Fall von gefallenem Schwarzwild ist es zwingend notwendig, die geforderten Proben zu entnehmen, um den Anspruch auf Beihilfe zu erhalten.
Hierzu sind die genommenen Proben dem Veterinäramt, Maas 8, 25813 Husum, zuzuführen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nummer: 0 48 41 / 67-827 zur Verfügung

 

Quartalsmeldung Schwarzwild

das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, hat per Erlass vom 20.05.2019 angewiesen, dass die Schwarzwildstrecken gemäß § 17 Absatz 5 Satz 2 i.V.m. § 31 Absatz 1 und 2 des Landesjagdgesetzes (LJagdG) ab sofort einmal je Quartal zu melden sind.
Die Schwarzwildstrecke ist der unteren Jagdbehörde neben der regulären Jahresmeldung als Quartalsmeldung jeweils bis zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. eines jeden Kalenderjahres vorzulegen.
Meldung an: marion.Petersen-Klopfer@nordfriesland.de

Vorzugsweise erfolgt die Meldung der Schwarzwildstrecken durch:
 •die Jagdausübungsberechtigten an die jeweiligen Hegeringleiter
 •diese leiten die Jagdstrecke des Quartals als Summe des Hegerings in digitaler Form an die untere Jagdbehörde, auch wenn im Hegering, wenn kein Schwarzwild erlegt, Fallwild, Verkehrswild vorkommt.

Was soll gemeldet werden
 
• Anzahl des im Quartal erlegten Schwarzwildes
 • Anzahl des im Quartal im Straßenverkehr verunfallten Schwarzwildes (Verkehrsfallwild)
 • Anzahl des im Quartal tot aufgefundenen Schwarzwildes (allgemeines Fallwild).
   Eine Aufteilung nach Geschlechtern und Altersklassen muss nicht erfolgen.

Vorgehensweise
Die Exceldatei speichern, den Namen des Hegerings eingeben, Reviere eingeben,
nur Zahlen eingeben die größer Null (eine Null muss nicht eingetragen werden) sind, siehe Beispiel. Die Datei dann an marion.Petersen-Klopfer@nordfriesland.de senden.
Die selbe Datei kann bis 1 Quartal 2021 weitergeführt werden.