Kreisjägerschaft NORDFRIESLAND e.V.

Meer als Jagd

Wildunfall - was tun?

Denken sie bitte zunächst an den Eigenschutz. Sichern sie die Unfallstelle vorschriftsmäßig ab und vergewissern sie sich ihrer Position zwecks genauer Unfallmeldung.

Landesjagdgesetz §22 sagt: Wer als Führerin oder Führer eines Kraftfahrzeuges Schalenwild angefahren oder überfahren hat, muß dies der jeweils jagdausübungsberechtigten Person oder der nächsten Polizeidienststelle unverzüglich anzeigen.

Verletzte Tiere bitte liegen lassen, insbesondere um sich nicht selbst zu gefährden. In Todesangst kann jedes Lebewesen durchaus aggressiv reagieren. Flüchtendem Wild keinesfalls folgen aber bitte die Fluchtrichtung merken, das erleichtert die Nachsuche mit einem ausgebildeten Jagdhund. Auch geringe Kollisionen mit Wild sind umgehend zu melden. Totes Wild darf nicht mitgenommen werden, da dies den Tatbestand der Wilderei erfüllt.
Der Jagdausübungsberechtigten wird das Wild bergen oder verletztes Wild nachsuchen. Er oder die Polizei stellt gegebenenfalls auch eine Bescheinigung über den Unfall zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus.

Wildunfallbescheinigung
Wildunfall_Bescheinigung.pdf (159.98KB)
Wildunfallbescheinigung
Wildunfall_Bescheinigung.pdf (159.98KB)



Auf den Seiten von Motor-Talk.de gibt es weitere hilfreiche Hinweise und Verhaltensregeln bezüglich Wildunfall.