Kreisjägerschaft NORDFRIESLAND e.V.

Meer als Jagd

Willkommen im 

WEB-Revier der KJS NORDFRIESLAND

Der ONLINE - Mitgliedsantrag ist da !

Jetzt Mitglied werden

Für Kinder- und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr ist die Mitgliedschaft im LJV kostenlos. Jagdscheinanwärter profitieren von einer kostenlosen einjährigen Schnuppermitgliedschaft.

Vorteile für SIE

  • Freuen Sie sich 10-mal im Jahr auf unsere Mitgliedszeitschrift „Jäger in Schleswig-Holstein“ 
  • Profitieren Sie von den günstigen Konditionen auf unseren Schießständen
  • Sparen Sie Geld bei den Rabattaktionen für Mitglieder z.B. beim Autokauf oder Handyvertrag
  • Nutzen Sie die Weiterbildungsangebote für Mitglieder – vom Ansprechseminar über Motorsägenkurse bis zum Zerwirkkurs ist alles dabei
  • Über Aktivitäten vor Ort informiert Sie die Kreisjägerschaft oder der Hegering in Ihrer Nähe
  • Wir informieren und beraten Sie in unseren Umweltbildungseinrichtungen, wie bspw. dem Hegelehrrevier Grönwohld rund um den Naturschutz und die Jagd
  • Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie von der Steuer absetzen
  • Ihre Mitgliedschaft ist jährlich kündbar  

 

Jagdscheinverlängerungen 

Auch in diesem Jahr wird der Kreis Nordfriesland die Jagdscheinverlängerungen nicht in den Gemeinden direkt vor Ort anbieten, da dieses aufgrund der durchzuführenden Anfragen nicht zielführend wäre. Hintergrund ist, dass wir seit 2020 Jahr gehalten sind, für jeden Antrag eine Anfrage beim Verfassungsschutz zu halten. Damit kann die Eintragung der Verlängerung des Jagdscheines auch bei Vorlage aller Unterlagen ad hoc nicht mehr erfolgen. Zusätzlich sind seit diesem Jahr Anfragen bei Bundespolizei und Zollkriminalamt zu halten. Wir müssen in jedem Einzelfall die Rückmeldungen des Verfassungsschutzes, der Bundespolizei und des Zollkriminalamts abwarten, die Dauer ist von uns nicht beeinflussbar und beträgt ca. 4 bis 6 Wochen. Wir werden auch nicht vor Ort gehen, um Anträge gesammelt entgegenzunehmen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine persönliche Vorsprache bei der Behörde nicht erforderlich ist und die Jagdscheinverlängerungen auch gut auf dem Postweg beantragt werden können.
Wir werden daher auch in diesem Jahr die Verlängerung vorwiegend auf dem Postweg vornehmen. Für alle Anträge, die uns bis zum 14.02.2025 erreichen, können wir zusagen, dass eine fristgerechte Verlängerung erfolgt, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind und die Eignung gegeben ist. Es ist hierzu erforderlich, dass auch der Jagdschein mit eingereicht wird.

 

Hinweis: Wer zum 01.04.2025 einen neuen Pachtvertrag abschließt, muss am 01.04.2025 einen gültigen Jagdschein haben, da der Pachtvertrag ansonsten für alle Pächter des Jagdbezirkes nichtig ist!

Maul- und Klauenseuche (MKS)

Die oberste Jagdbehörde informiert und bittet um Beachtung:

Am 10.01.2025 hat das Friedrich-Loeffler-Institut den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einer Herde Wasserbüffel östlich von Berlin bestätigt.

Bei der MKS handelt es sich um eine hochinfektiöse Viruserkrankung, die bei einem Ausbruch erheblichen Einfluss auf den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen hat. Das Virus ist sehr stabil, kann in geeigneten Bedingungen über Jahre infektiös bleiben und alle Schalenwildarten befallen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Die Übertragung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier über Sekrete und Ausscheidungen oder indirekt über verunreinigte Ausrüstungsgegenstände sowie kontaminierte Hunde. Sogar über die Luft und das Wasser ist eine Übertragung möglich.
Die oberste Veterinär- und Jagdbehörde ist bestrebt, einen Seucheneintrag nach Schleswig-Holstein zu verhindern, bereitet sich jedoch gleichzeitig bestmöglich auf ein potenzielles Ausbruchsszenario vor.
Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, uns dabei zu unterstützen, indem Sie bei der Jagdausübung in den kommenden Wochen folgende Punkte berücksichtigen:

  • Bitte vermeiden Sie Jagdreisen nach Brandenburg und appellieren Sie an Ihre Jagdgäste aus Brandenburg, vorerst nicht zur Jagd nach Schleswig-Holstein zu reisen!
  • Bitte bringen Sie kein erlegtes Wild oder Trophäen aus Brandenburg mit nach Schleswig-Holstein!
  • Reinigen und desinfizieren Sie Ihre Ausrüstungsgegenstände nach der Jagd gründlich mit geeigneten Mitteln und reinigen Sie Ihre Hunde mit Shampoo! Halten Sie zudem Jagdhunde unbedingt von Orten, an denen Klauentiere gehalten werden, fern!
  • Verwenden Sie Wildwannen und tropfsichere Unterlagen beim Transport von Wild!
Sollten Sie Fragen haben, hat u.a. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Seite mit Fragen und Antworten zur MKS online gestellt.

Hubertusmesse 2024 in Hattstedt

Die Hubertusmesse der Kreisjägerschaft Nordfriesland fand in diesem Jahr in der St. Marienkirche zu Hattstedt statt. Am Sonntag, d. 03.11. strömten viele Jäger, aber auch viele „nichtjagende“ Menschen in die Kirche, neugierig darauf, was das wohl sei, eine „Hubertusmesse“! Das Arbeitsteam des Hegerings Hattstedt hatte für eine geschmückte Kirche, ein Geweih mit Kreuz und ein im Vorraum des Kirchenschiffs aufgebautes Diorama gesorgt.
Seelsorgerisch gestaltet wurde der Gottesdienst von den Pastoren Herrn Kapphengst und Frau Raabe, die sich beide ausgiebig mit dem Thema Jagd, Naturschutz und der Verbindung zum Glauben beschäftigt hatten. Die musikalische Einleitung des Gottesdienstes besorgten die Jagdhornbläser der Kreisjägerschaft Nordfriesland und des Hegerings Hattstedt unter deren Klängen die Geistlichen und das Ensemble „EsGeflüster“ in die Kirche einzog. Die Musiker und Musikerinnen des „EsGeflüster“ gestalteten den Gottesdienst mit Klängen aus Waldhörnern und Parforcehörnern in Anlehnung an die Vorgabe der „Hubertusmesse“ nach Stief. Die großen Instrumente ließen bei manchen Zuhörern das Zwerchfell vibrieren. Eingestreute bekannte Lieder sorgten für vollmundigen Gesang der gesamten Gottesdienstteilnehmer, die Stimmung war sehr besinnlich.
Der Kreisjägermeister trug die Hubertuslegende vor und interpretierte dessen Inhalt für die Jäger der Gegenwart. Er machte deutlich, dass im Gegensatz zur Natur, in der unerschütterlich das Gesetz des Stärkeren gilt, die Jagd nach den ethischen Prinzipien der Waidgerechtigkeit praktiziert wird und als Initialzündung für diesen Weg der Jagdethik gilt die Sage des Hubertus. Nach Ende des Gottesdienstes füllten die Teilnehmer auf dem Weg nach draußen die Spendenboxen reichlich. Die Hälfte der Kollekte erhielt die Kirchengemeinde für die Konfirmandenfreizeit, die andere Hälfte ging an die Kreisjägerschaft für Umwelt- und Naturschutzbildung.
Im Anschluss hatte die Kreisjägerschaft Nordfriesland ca. 100 Gäste aus Jagd, Politik, Schulwesen und Wirtschaft zu einem Empfang in die Gaststätte Christiansen eingeladen. Dort wurde nach dem Genuss des schmackhaften Damwild Gulaschs noch das eine oder andere Grußwort gesprochen und der Abend endete mit sehr lebhaften Gesprächen an den Tischen zu später Stunde. Diese Veranstaltung hat die Darstellung der Jagd in der Öffentlichkeit positiv beeinflusst.

 

Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

In einer Entscheidung vom 30.08.2023 (Az.: 20 A 2384/20) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster bestimmte Vorgaben zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank gemacht. [ ... ]

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in Schleswig-Holstein hat auf Anfrage des LJV-SH das Urteil des OVG wie folgt eingeordnet: 

 

"Die Vorgabe des OVG Münster, dass eine Aufbewahrung von Schrankschlüsseln nur dann ordnungsgemäß ist, wenn sie in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens demjenigen Sicherheitsniveau des Sicherheitsbehältnisses entspricht, in dem die Waffen oder die Munition aufbewahrt werden, wird von hier nicht als zwingend erachtet. Das Urteil des OVG Münster entfaltet keine rechtsbindende Wirkung für das Land Schleswig-Holstein und die für die Ausführung des Waffengesetzes zuständigen Waffenbehörden...."

Zur Kenntnis und Beachtung lesen Sie bitte beigefügtes Schreiben sorgfältig.