AUSBILDUNG - JÄGER werden
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24.06.2018
Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte:
Schießprüfung
schriftliche Prüfung
mündlich / praktische Prüfung
Bei der Schießprüfung müssen die Jagdscheinanwärter ihre Schießfertigkeit mit der Büchse (Kugel) und der Flinte (Schrot), sowie den sicheren Umgang mit der Jagdwaffe unter Beweis stellen. Dabei sind Mindestergebnisse definiert. Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung können nicht durch gute Leistungen in den anderen Prüfungsteilen ausgeglichen werden.
In der schriftlichen Prüfung sind Fragen aus den oben genannten Prüfungsfächern entweder ausführlich oder im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten.
Im mündlich - praktischem Teil wird der Jagdscheinanwärter von einer mehrköpfigen Prüfungskommission in allen Unterrichtsfächern geprüft. Hierbei wird dem Fach Waffenkunde und -handhabung ein hoher Stellenwert beigemessen. Fehlerhafte Handhabung und die Verletzung von Sicherheitsaspekten führen unweigerlich zur Beendigung und nicht Bestehen der Prüfung.
Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Der Prüfungskommission müssen daher immer Vertreter der Jagdbehörde angehören.
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