Kreisjägerschaft NORDFRIESLAND e.V.

Meer als Jagd

KREISJÄGERMEISTER

Kreisjägermeister

Thomas Carstensen

Thomas Carstensen

Position Kreisjägermeister

Kontaktdaten kreisjaegermeister@kjs-nf.de

Manfred Uekermann

Manfred Uekermann

Position stellv. Kreisjägermeister

Bei den unteren Jagdbehörden der Kreise werden Kreisjägermeister bestellt, welche die Behörde in allen jagdlichen Fragen beraten. Gewählt wird der Kreisjägermeister für die Dauer von fünf Jahren von den Jägerinnen und Jägern im Kreisgebiet. Er ist ehrenamtlich tätig, muss jagdlich erfahren (jagdpachtfähig) sein und im Kreisgebiet wohnen.

Er ist zudem Vorsitzender des Jagdbeirates beim Kreis Nordfriesland. Zu seinen Aufgaben gehört der Vorsitz der Prüfungskommission für die Jägerprüfung. Der Kreisjägermeister gehört dem Vorstand der Kreisjägerschaft an und hält so die Verbindung zwischen der in der Kreisjägerschaft organisierten Jägerschaft und dem behördlichen Jagd- und Naturschutz. Landesweit gehören alle Kreisjägermeister zum erweiterten Präsidium des Landesjagdverbandes.


Der Kreisjägermeister informiert


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02.03.2022

Jagen ohne Hund ist Schund, jagen mit Hund ist Pflicht!

Aus gegebener Veranlassung soll an dieser Stelle einmal mehr auf den §27/1 des Landesjagdgesetzes von Schleswig-Holstein hingewiesen werden. Dieser Paragraph regelt in ganz unmissverständlicher Klarheit die Tatsache, dass ein Jäger eigentlich nie ohne brauchbaren Jagdhund auf die Jagd gehen kann. Einzige Ausnahme ist die Ansitzjagd, bei der erst die hoffentlich nicht erforderliche Nachsuche den Hund voraussetzt. Landläufig kommen einem da die tollsten Hilfsmittel zu Ohren, die den Hund ersetzen sollen. Es soll tatsächlich Jäger gegeben haben, die am Fließgewässer auf Enten jagen und zur Bergung eine Angel mitgebracht haben, die, nach Zielwurf, mit dem für den Fischköder vorgesehenen Haken die Ente an Land bringen. Ein sehr innovativer Gedanke, aber ich vermute, in den meisten Fällen nicht zielführend und schon gar nicht gesetzeskonform. Nicht abgearbeitet wird hierbei auch der Fall, dass die Ente geflügelt ihr Heil in der Deckung sucht. Dorthin wird ihr der Angelhaken sicher nicht selbständig folgen, es fehlt dem Haken an Nasenleistung und Finderwillen. Erfahrene Nachsuchenführer erzählen auch immer wieder, dass ihnen die Bitte zur Nachsuche auf krankgeschossenes Schalenwild erst geäußert wird, wenn schon Schütze und Jagdfreund mit bloßem Auge suchend, die Fährte nicht mehr halten können, bei dem Versuch aber durch Vertreten und damit Verschleppen von Witterung, die Arbeit des nachfolgend angeforderten Hundes wesentlich erschweren, ja in Einzelfällen unmöglich machen. Kein Mensch ist unfehlbar, niemand wird einen Jäger dafür schelten, wenn er einzelnes Flugwild flügelt oder wenn ihm das beschossene Schalenwild außer Sicht zieht. Es gebietet aber unbedingt das Gebot der Waidgerechtigkeit und der immer zu beachtende Tierschutz, dass dann alles getan wird, um das verursachte Leid schnellstmöglich zu beenden. Dafür bedarf es des geraden Rückgrats, zuzugeben, einen Fehler gemacht zu haben und für diesen einzustehen.
Über die Brauchbarkeit der Hunde geben die Prüfungsordnungen der Zucht- und Prüfungsvereine und die Brauchbarkeitsprüfungsordnungen der Bundesländer erschöpfend Auskunft. Jeder Hundeführer weiß, zu welchen Arbeiten er seinen Vierläufer dem Gesetz nach einsetzen darf und wird dem unglücklichen Jäger gerne helfen. Gott sei Dank können wir in den letzten Jahren eine Zunahme der Jägerprüfungsabsolventen feststellen, das freut einen jeden Jäger, zumal auch der Anteil der weiblichen Jäger zunimmt. Leider wächst aber die Zahl der Jagdhundeführerinnen und -führer nicht im gleichen Maße. Hierfür zu werben, soll auch Sinn dieser Abhandlung sein. Sicher sind Mühe und Arbeit und auch die Kosten nicht zu vernachlässigen, die entstehen, bis man einen fertigen Hund an der Führerleine hat, aber die gesetzlich möglichen jagdlichen Aktivitäten sind (siehe oben) erheblich erweitert. Außerdem bringt so ein Tier durch die intensive Ausbildung und die daraus erwachsene starke Bindung an den Jäger, noch einmal richtig Farbe in ein Jäger- und auch in ein Familienleben! Das sei allen gesagt, die vor diesem Schritt noch zurückschrecken. Bei Erwerb, Ausbildung und Prüfung unterstützen die Hegeringe und die Zucht- und Prüfungsvereine sehr gerne und in vielfältiger, auch ganz praktischer Weise. Also, nur Mut! Man bekommt bei der Hundearbeit sehr viel zurück! Und an alle Jäger, denen es nicht möglich ist, selber einen Hund zu halten, die dringende Bitte: Bringt die Jagd nicht dadurch in Verruf, dass Ihr Euch nicht gesetzeskonform verhaltet! Wir leben in einer Gesellschaft, in der der weitaus größere Teil der Menschen mit Jagd praktisch keine Berührung hat und es ist absolut unnötig, durch Schlagzeilen in Presse, Fernsehen oder in den „social Media“ die durchaus gute Reputation der Jagd allgemein durch das Fehlverhalten einiger Weniger zu beschädigen!
Allen Jägerinnen und Jägern viel Waidmannsheil im kommenden Jagdjahr und den Hundeführerinnen und Hundeführern viel Suchenglück auf den Prüfungen und Freude bei der Arbeit mit dem Hund im praktischen Jagdbetrieb!
Thomas Carstensen
Kreisjägermeister Nordfriesland



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