Angenommen wird (nach dem jeweiligen Landesjagdrecht) alles Raubwild, Nutria (ab ca. 4-5 Kilo) und Bisam erlegt von Mitte November bis zum 1. Februar mit verwertbaren Bälgen. Tiere aus der Fangjagd oder mit Schrot erlegte sind in der Regel gut zu verwerten. Bei der „kleinen Kugel“ sollte der Ausschuss nicht größer als ein 2 Euro Stück sein! Fall- und Unfallwild wird grundsätzlich nicht angenommen.
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